Hier werden häufig gestellte Fragen behandelt:

  • Taufe
  • Patenamt
  • Konfirmation
  • Trauung
  • Kirchenmitgliedschaft
  • Beerdigung
  • Kirchensteuer
  • Krankenpflege
  • Patientenvorsorge
  • Seelsorge
  • Diakonisches Werk

Taufe - Wie ist das mit der Taufe?

In welchem Alter sollte ein Kind getauft werden?

Meistens werden die Kinder im ersten Lebensjahr getauft. Aber auch eine spätere Taufe ist möglich, wenn das Kind schon bewusst wahrnimmt, was geschieht.

Was spricht für eine Kindertaufe?

Die Geburt eines Kindes ist ein Geschenk Gottes. Eltern antworten darauf, indem sie ihr Kind taufen lassen. Gott spricht in der Taufe den kleinen Kindern seine Liebe zu, unabhängig davon, wie sie sich verhalten. Eltern und Paten haben dann die Aufgabe, stellvertretend für die Kinder den Glauben zu bezeugen und den Kindern von ihrem christlichen Glauben, aber auch von ihren Zweifeln zu erzählen. Später in der Konfirmation bekräftigen die Jugendlichen selbst ihr Ja zum Glauben an Jesus Christus.

Was ist eine Nottaufe?

Wenn ein Ungetaufter sehr krank ist und zu sterben droht, wird eine Nottaufe vorgenommen. Diese Taufe kann jeder Christ und jede Christin ausführen.

Was für Unterlagen brauchen wir für die Taufe unseres Kindes?

In der Regel benötigen die Paten eine Patenbescheinigung des Pfarramts am Wohnort der Paten über die Berechtigung zum Patenamt. Wenn Sie als Eltern ein Familienstammbuch haben, bringen Sie es bitte zum Taufgespräch mit. Auf jeden Fall wird die Geburtsurkunde des Kindes benötigt.

Muss mein Kind konfirmiert werden oder reicht die Taufe?

Zur Kirchenmitgliedschaft reicht zwar die Taufe. Aber zusammen mit vielen Freunden in der Konfirmationsgruppe den christlichen Glauben verstehen zu lernen, ist bereichernd und wunderschön. Wer dann das Patenamt übernehmen will, muss aber in der Regel konfirmiert sein.

Kann mein Kind zum Konfirmandenunterricht gehen ohne getauft zu sein?

Ihr Kind kann am Konfirmandenunterricht teilnehmen. Die Konfirmation ist die Bestätigung der Taufe. Wenn das Kind nicht getauft ist, so wird das Kind in der Regel am Ende des Konfirmandenunterrichts getauft; eine Bestätigung der Taufe, also die Konfirmation, ist dann nicht mehr notwendig, da das Kind ja schon selber Ja zu der Taufe gesagt hat. In der Praxis wird das Kind dennoch oft vor der Konfirmation getauft.

Kann man sein Kind taufen lassen, wenn beide Eltern nicht in der Kirche sind?

Die Entscheidung, ob eine Taufe trotz fehlender Mitgliedschaft beider Elternteile möglich ist, wird in einem persönlichen Gespräch mit dem Pfarrer/Pfarrerin geklärt.

Kann ich mein Kind gegen den Willen des anderen Elternteils taufen lassen?

Gegen den Willen entweder des Vaters oder der Mutter ist die Taufe des Kindes nur möglich, wenn dieser Elternteil nicht das Sorgerecht inne hat. Ist die Ehe z.B. geschieden, liegt das Sorgerecht aber gemeinsam bei Vater und Mutter, setzt die Ausgestaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge Einvernehmen voraus in Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind. Dazu gehört auch die Taufe. Können sich die Eltern nicht einigen, kann (schlimmstenfalls) das Familiengericht angerufen werden.

Eltern können sich aber zuvor auch allein oder besser noch gemeinsam an eine Erziehungs- und Familienberatungstelle wenden. Oft hilft auch ein klärendes Gespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin.

Muss ich mich erneut  taufen lassen wenn ich die Konfession wechsle oder wieder eintrete?

Die Taufe ist im Verständnis aller christlichen Kirchen etwas Einmaliges und kann daher nicht wiederholt werden. Bei einem Wiedereintritt in die ev. Kirche oder bei einem Übertritt in die röm.-kath. Kirche wird nicht noch einmal getauft. Bei einem Übertritt in eine orthodoxe Kirche wird allerdings die Salbung nachgeholt. Beim Übertritt zu einer sog. orientalisch orthodoxen Kirche (Syrisch-Orthodox, Armenisch-Apostolisch, Koptisch-Orthodox, Äthiopisch-Orthodox) gibt es unterschiedliche Praktiken.

Wer sorgt für den Schmuck der Kirche?

Oft sind die Kirchen mit Blumen geschmückt. Wenn Sie besonderen Schmuck wünschen, sprechen Sie mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin.

Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?

In der Regel sollte eine Person, die es wirklich kann, das Filmen oder Fotografieren übernehmen, um unnötige Unruhe zu vermeiden. Es besteht auch die Möglichkeit, nach dem Gottesdienst noch Bilder zu machen.

Wie soll der Täufling während der Taufe gekleidet sein?

So bequem und dabei so festlich wie möglich. In vielen Familien gibt es Taufkleider, die von Generation zu Generation weitergegeben werden. Das ist eine schöne Tradition.

Was kostet die Taufe?

Grundsätzlich ist die Taufe für die Kinder von Kirchenmitgliedern kostenlos. Nur wenn Sie besonderen Blumenschmuck oder ausgefallene musikalische Einlagen wünschen entstehen Ihnen Kosten.

Wer kann Pate oder Patin werden?

Alle getauften Christinnen und Christen, deren Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angehören. In einigen Landeskirchen muss ein Pate evangelisch sein. Evangelische Christen müssen konfirmiert oder mindestens 14 Jahre alt sein. Wer allerdings aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit das Recht aufgegeben, Taufpate sein zu können.

Wer aus unserer Kirchengemeinde in absehbarer Zeit Pate oder Patin wird, kann gerne ein so genannte "Patenbefähigung" ausgestellt bekommen. Bitte nehmen Sie, am besten per E-Mail, Kontakt mit uns auf.

Wie einen Taufspruch finden?

Am besten schauen unter www.taufspruch.de

Gibt es eine ökumenische Taufe?

Nein. Da die Taufe zugleich die Aufnahme in eine konkrete Gemeinschaft ist erfolgt sie immer innerhalb einer Konfession.

Wir möchten unser Kind taufen lassen. Können wir gleichzeitig kirchlich heiraten?

Das können Sie. Von vielen Pfarrerinnen und Pfarrern wird ein solcher Gottesdienst „Traufe“ (Taufe und Trauung in einem Gottesdienst) genannt. Es haben sich inzwischen eigene Formen entwickelt. Sprechen Sie mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer!

Ist eine Segnung statt einer Taufe möglich?

Manchmal wollen Eltern den Kindern die freie Entscheidung zur Taufe selbst überlassen. Das kleine Kind wird dann in einer gottesdienstlichen Handlung gesegnet. Bitte bedenken Sie dabei: Trotzdem ersetzt die Segnung nicht das Sakrament der Taufe und begründet nicht die Kirchenmitgliedschaft.

Was ist ein Sakrament?

In der evangelischen Kirche gibt es zwei Sakramente: Taufe und Abendmahl. Beide wurden von Jesus selbst eingesetzt. In einer menschlichen Handlung wird die göttliche Dimension unseres Lebens sichtbar. Alltägliches Wasser wird durch die Verheißung Gottes in der Taufhandlung zu einem göttlichen Segen.

Quelle: www.ekd.de 

 

Haben Sie weitere Fragen, so schreiben Sie bitte an pfarramt.blieskastel(at)evkirchepfalz.de 

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Taufbroschüre der Evangelischen Kirche der Pfalz
broschuere_taufe2020.pdf
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Das Patenamt

  • Pate oder Patin (Abkürzung für lateinisch „Pater spiritualis“ = “Geistlicher Vater“) ist ein kirchliches Amt. Die Paten übernehmen im Auftrag Gottes und der Eltern eine Mitverantwortung für das Patenkind. Sie begleiten das Kind auf seinem Lebens- und Glaubensweg. Oft erwächst daraus eine besondere, lebenslange Beziehung.
  • Das Patenamt im engen Sinne endet mit der Konfirmation und dem eigenständigen, mündigen „Ja“ des Jugendlichen zu seiner Taufe. Oft aber besteht zwischen Patenkind und Paten das ganze Leben lang ein besonderes Vertrauensverhältnis. Bei Kirchenaustritt ruht das Patenamt.
  • Damit die Taufe statfinden kann braucht es mindestens einen Paten oder eine Patin. In der Regel wählen Eltern zwei Paten für ihr Kind.
  • Im Gottesdienst versprechen Patinnen und Paten, dass sie ihrem Patenkind helfen, "ein lebendiges Glied der Kirche Jesu Christi zu werden". Dieses Versprechen kann sehr unterschiedlich erfüllt werden: indem die Paten eine gute Beziehung zu dem Kind aufbauen, ihm ehrlich auf seine Fragen antworten, ihm von seiner Taufe erzählen, es mit in den Kindergottesdienst nehmen, für es beten und ihm den christlichen Glauben vorleben.
  • Damit die Paten ihre Aufgaben glaubwürdig übernehmen können, müssen sie Mitglieder einer christlichen Kirche sein, konfirmiert oder gefirmt sein und bei der Taufe anwesend sein.
  • Paten, die nicht in der Kirchengemeinde leben, in der die Taufe stattfindet, müssen ihre Mitgliedschaft mit einer Patenbescheinigung nachweisen. Sie erhalten diese rasch und unkompliziert über das ihrer Kirchengemeinde. In der Kirchengemeinde Blieskastel reicht es, eine E-Mail zu senden an pfarramt.blieskastel(at)evkirchepfalz.de mit Angabe des vollständigen Namens, der Adresse und des Geburtsdatums.
  • Katholische Christen erhalten in ihrem Pfarrbüro eine Bescheinigung über die Kirchenzugehörigkeit.

Konfirmation

Wir sind nicht in der Kirche. Kann unser Kind konfirmiert werden?

Ja, die Konfirmation ist möglich.

Ist der Unterricht in einem anderen Pfarrbezirk möglich?

Zunächst einmal sollten Sie davon ausgehen, dass Ihr Kind in dem vorgeschriebenen Pfarrbezirk zur Konfirmandenstunde geht. Dies bietet sich an, weil Freundinnen und Klassenkameraden dort sind, und so die Vertrautheit am größten ist. Wenn Sie aber gute Gründe dafür haben, Ihr Kind in einen anderen Pfarrbezirk oder eine andere Gemeinde zu schicken, so fragen Sie bitte den dann zuständigen Pfarrer oder die Pfarrerin!

Muss mein Kind konfirmiert werden oder reicht die Taufe?

Zur Kirchenmitgliedschaft reicht zwar die Taufe. Aber zusammen mit vielen Freunden in der Konfirmationsgruppe den christlichen Glauben verstehen zu lernen, ist bereichernd und wunderschön. Wer dann das Patenamt übernehmen will, muss aber in der Regel konfirmiert sein.

Mein Kind ist nicht getauft. Kann es konfirmiert werden?

Ihr Kind kann am Konfirmandenunterricht teilnehmen. Die Konfirmation ist die Bestätigung der Taufe. Wenn das Kind nicht getauft ist, so wird das Kind in der Regel am Ende des Konfirmandenunterrichts getauft; eine Bestätigung der Taufe, also die Konfirmation, ist dann nicht mehr notwendig, da das Kind ja schon selber Ja zu der Taufe gesagt hat. In der Praxis wird das Kind dennoch oft nach der Taufe konfirmiert.

Welche Rechte erhält man durch die Konfirmation?

Mit der Konfirmation wird u. a. das Recht zugesprochen, in allen evangelischen Gemeinden am Abendmahl teilzunehmen, Pate zu werden und als Erwachsener an kirchlichen Wahlen teilzunehmen (aktiv ab dem 16. Lebensjahr, z. T. schon ab dem 14., passiv ab dem 18. Lebensjahr) oder in kirchliche Ehrenämter gewählt zu werden. Wenn jemand als Erwachsener getauft wird, so kommt der Taufunterricht dem Konfirmandenunterricht gleich.

Was soll mein Kind bei der Konfirmation anziehen?

Die Kleidung sollte den festlichen Charakter des Tages unterstreichen. In Einzelheiten gibt es örtlich und traditionell unterschiedliche Vorstellungen. Besprechen sie die Frage am besten mit Ihrem Kind oder bei einem Elternabend mit dem Pastor oder der Pastorin der Gemeinde.

Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?

Das wird in jeder Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. Wenn es erlaubt ist, wird allerdings darum gebeten, dass eine Person das Filmen oder Fotografieren übernimmt, um unnötige Unruhe zu vermeiden. Wenn das Fotografieren während des Gottesdienstes nicht erlaubt ist, besteht meist die Möglichkeit, nach dem Gottesdienst noch Bilder zu machen.

Was soll man zur Konfirmation schenken?

Am weitesten verbreitet ist es Geld zu schenken. Die Jugendlichen können sich später davon kaufen, was sie möchten. Aber auch ein Buch, ein Schmuckstück oder eine CD ist möglich. Besser noch: Sie lassen sich etwas ganz Persönliches oder Einmaliges einfallen. Auch ist es eine gute Tradition, zur Konfirmation eine Ausgabe der Bibel oder des Evangelischen Gesangbuchs zu schenken.

Endet das Patenamt mit der Konfirmation?

Offiziell enden die Aufgaben der Paten mit der Konfirmation, weil der oder die Jugendliche dann religionsmündig ist. Aber es ist schön, wenn die guten Kontakte zwischen Paten und Patenkind ein Leben lang bestehen bleiben!

Konfirmation als Erwachsener

Für die Konfirmation gibt es keine Altersbegrenzung. Voraussetzung ist, dass Sie getauft sind.

Quelle: www.ekd.de

Haben Sie weitere Fragen, so schreiben Sie bitte an pfarramt.blieskastel(at)evkirchepfalz.de 


Wie können wir kirchlich getraut werden?

In einem Traugespräch über Ablauf und Inhalt des Gottesdienstes können Sie Ihre persönlichen Wünsche für Ihre kirchliche Trauung ansprechen, damit auch von kirchlicher Seite dieser Tag für Sie unvergessen bleibt. 

 

Hier schon einige Infos im Vorfeld:

 

Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?

Nach Möglichkeit sollte eine einzige Person, die es wirklich kann, das Filmen oder Fotografieren übernehmen, um unnötige Unruhe zu vermeiden. Im Mittelpunkt sollte stets der Gottesdienst und nicht das Fotografieren stehen.

Nach dem Traugottesdienst können natürlich noch in aller Ruhe Fotos gemacht werden.

Ist es möglich, die Kirche besonders zu schmücken, und kostet das etwas?

Besonderer Blumenschmuck ist möglich. Alles, was über den bereits vorhandenen Blumenschmuck hinaus geht, müssen Sie selbst bezahlen und meist auch selbst organisieren.

Was kostet die Trauung?

Für unsere Gemeindemitglieder ist die Trauung selbstverständlich kostenfrei. Sie müssten nur das Honorar für den Organisten/Organistin übernehmen.

Wenn Paare aus anderen Kirchengemeinden bei uns heiraten möchten, wären wir für eine Spende dankbar.

Wir wollen uns von einem Pfarrer oder einer Pfarrerin trauen lassen, die wir kennen, die aber nicht in der Gemeinde arbeiten, in der die Trauung stattfindet. Ist das möglich?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sprechen Sie Einzelheiten mit Ihrem Pfarramt vor Ort ab.

Können wir Tag und Uhrzeit der kirchlichen Trauung wählen?

Der Termin sollte auf jeden Fall frühzeitig in einem Gespräch mit dem Pfarrer/ der Pfarrerin geklärt werden.

In der Karwoche und an einigen Festtagen sind keine Trauungen möglich.

Wir sind beide nicht in der Kirche. Können wir uns kirchlich trauen lassen?

Nein, das ist nicht möglich. Wenn der Wunsch nach einer kirchlichen Trauung Grund ist, über den Eintritt oder Wiedereintritt in die evangelische Kirche nachzudenken, finden Sie auf der Seite der EKD weitere Informationen

Nur einer von uns ist in der Kirche. Können wir uns kirchlich trauen lassen?

In der Regel setzt eine evangelische Trauung die Kirchenmitgliedschaft beider Ehepartner voraus. Gehört einer der Ehepartner der evangelischen, der andere Ehepartner einer anderen christlichen Kirche an, kann an der evangelischen Trauung auch ein Geistlicher oder eine Geistliche der anderen Konfession beteiligt werden.

Kann man einen Gottesdienst anlässlich einer Jubelhochzeit feiern?

Ja, es gibt kirchliche Formen, um ein solches Fest zu feiern. Das kann eine schöne und würdige Möglichkeit sein, an Ihre kirchliche Trauung zu erinnern.

Gibt es eine ökumenische Trauung?

Eigentlich nicht. aber wenn ein Partner evangelisch, und der andere katholisch ist, kann entweder ein evangelischer Gottesdienst mit Beteiligung eines katholischen Priesters oder ein katholischer Gottesdienst mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers bzw. einer Pfarrerin gefeiert werden. Umgangssprachlich wird dies "ökumenisch" genannt.

 Quelle: www.ekd.de

Haben Sie weitere Fragen, so schreiben Sie bitte an pfarramt.blieskastel(at)evkirchepfalz.de 

 

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Auf dem Weg zur kirchlichen Trauung - Leitfaden der EKD
Trauung_Broschuere_2008.pdf
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Kirchenmitgliedschaft - Wie werde ich Mitglied der Kirchengemeinde?

  • Die Gemeinden der evangelischen Kirche in Deutschland sind traditionell so organisiert, dass jeder in dem Bezirk einer Gemeinde wohnende evangelische Christ Mitglied der zuständigen Kirchengemeinde ist.
  • Wenn Sie in Blieskastel, Aßweiler, Ballweiler, Biesingen, Blickweiler, Wecklingen, Lautzkirchen oder Alschbach neu zugezogen sind, gehören Sie damit automatisch unserer Kirchengemeinde an, dazu bedarf es keiner gesonderten Anmeldung. Wir würden uns aber freuen, neu zugezogene Gemeindeglieder kennenzulernen, nicht nur als anonyme Besucher von Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen. Verabreden Sie doch einfach einen Termin mit dem Gemeindepfarrer zum gegenseitigen Kennenlernen!
  • Kinder von Eltern, die im Gemeindebezirk wohnen, werden durch die Taufe Mitglieder der Kirche und damit auch unserer Gemeinde. Bei uns ist es noch immer Sitte, dass Kinder in ihren ersten Lebensjahren getauft werden und die Eltern und Paten mit der Taufe die Verantwortung dafür übernehmen, dass die Kinder im christlichen Glauben aufwachsen. Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, Ihr Kind taufen zu lassen, sollten Sie rechtzeitig mit dem Gemeindepfarrer Kontakt aufnehmen.
  • Jugendliche und Erwachsene, die nicht als Kind getauft wurden und die sich zur evangelischen Christenheit bekennen möchten, können die Taufe jederzeit nachholen. In aller Regel geht der Taufe von Jugendlichen und Erwachsenen eine Unterweisung im christlichen Glauben voraus.
  • Getaufte Christen, die sich im Laufe ihres Lebens aus irgendeinem Grund dazu entschlossen haben, aus der Kirche auszutreten, bedürfen keiner erneuten Taufe, um wieder Mitglied der evangelischen Gemeinde zu werden. Dafür genügt eine einfache schriftliche Erklärung gegenüber dem Gemeindepfarrer oder einer anderen von der Kirche dazu beauftragten Stelle.

Beerdigung - Wie ist das mit der Beerdigung?

Wer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?

Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit auch respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten. Sprechen Sie mit dem Pfarrer/der Pfarrerin oder dem Bestatter hinsichtlich der Liedauswahl und der Möglichkeit besonderer Formen der Bestattung.

Kann jemand, der nicht in der Kirche war, kirchlich beerdigt werden?

Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Stattdessen kann ein Redner eine Trauerfeier durchführen. Die Kosten für den Redner müssen Sie selbst bezahlen, und die Bestattung gilt dann nicht als kirchliche Bestattung. Wenn Sie als Angehörige Trost suchen, können Sie sich selbstverständlich an Ihren Pfarrer/Pfarrerin wenden. 

Gibt es eine ökumenische Bestattung?

Nein. Eine Bestattung erfolgt in der Regel in der eigenen Konfession. Ausnahmen müssen mit dem zuständigen Pfarramt abgesprochen werden.

Kann jemand, der Selbstmord begangen hat, kirchlich bestattet werden?

Ja, ein Selbstmord ist kein Hinderungsgrund mehr für eine kirchliche Bestattung.

Was ist eine Aussegnung?

Nach der alten Tradition wurde von dem Verstorbenen im Haus Abschied genommen. In vielen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus noch immer. Äußern Sie Ihre Wünsche.

Kann ich auf einem Friedhof meiner Wahl bestattet werden?

Mit der Kirche gibt es dabei keine Probleme. Es liegt eher an den Ordnungen der örtlichen Friedhofsverwaltungen, ob sie eine Bestattung Auswärtiger zulässt.

Was kostet eine Beerdigung?

Neben den Kosten für Sarg, Grab und Kränze können noch Gebühren für die Nutzung der Friedhofskapelle / Kirche und die Inanspruchnahme des Organisten oder der Organistin hinzukommen. Für den Pfarrer/die Pfarrerin entstehen keine Kosten.

Gerne können Sie auch eine Trauerfeier in unseren Kirchen durchführen. Näheres erfahren Sie bei Absprache.

Muss bei einer Trauerfeier unbedingt gesungen werden?

Eine schöne Alternative ist es, zwei oder drei Instrumentalstücke spielen zu lassen.

Quelle: www.ekd.de

Haben Sie weitere Fragen, so schreiben Sie bitte an pfarramt.blieskastel(at)evkirchepfalz.de 


Kirchensteuer

Leider geht es immer wieder ums Geld, auch bei Kirche:

Die Kirchensteuer stellt für viele Mitglieder einen wichtigen, aber teilweise auch unklaren Aspekt ihrer steuerlichen Abgaben dar. Die Kirchensteuer wird in Deutschland durch die Finanzämter bzw. in Bayern durch Kirchensteuerämter erhoben und direkt an die entsprechenden kirchlichen Institutionen weitergeleitet. 

Als wichtigste Säule sichert die Kirchensteuer die Finanzierung der Kirche – sodass die evangelische Kirche ihre vielseitigen Aufgaben wahrnehmen kann, die sowohl innerkirchlich als auch in der Gesellschaft wirken.

Auf der Seite Kirchensteuer-wirkt.de finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu Kirchensteuer und Finanzamt-Angelegenheiten.


Krankenpflege - Angehörige Pflegen

Zuhause ist es doch am schönsten...

 

... darum ist die Protestantische Kirchengemeinde Blieskastel Mitglied

 

der Ökumenischen Sozialstation St Ingbert-Blies- und Mandelbachtal e.V.

 

... ohne die Unterstützung durch Freunde oder die Familie ist die Versorgung zu Hause oftmals sehr schwierig. Die gewohnte Umgebung zu verlassen, wenn der Zeitpunkt gekommen ist, an dem der Alltag nicht mehr alleine bewältigt werden kann und Hilfe unerlässlich wird, fällt den meisten sehr schwer. 

Die Möglichkeit einer stationären Unterbringung kommt jedoch nicht in Frage.

 

Das Ziel des Teams der Ökumenischen Sozialstation St. Ingbert - Blies- und Mandelbachtal ist es, durch individuelle Pflege, unter Berücksichtigung von Wünschen und Bedürfnissen, ein selbstbestimmtes Leben zu Hause so lange wie möglich zu gewährleisten.

 

Kontaktdaten:

Ökumenische Sozialstation St. Ingbert - Blies- und Mandelbachtal gGmbH

Kirchengasse 7

66386 St. Ingbert

Telefon +49 6894 2534

Telefax +49 6894 39201

E-Mail  info(at)sozialstation-igb.de 


Patientenvorsorge

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) der römisch-katholischen Kirche hatten bereits 2003 in Verbindung mit den weiteren Mitglieds- und Gastkirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) die Christliche Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung herausgegeben.

Mit dem seit 1. September 2009 gültigen „Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts“ sind die Voraussetzungen, die Bindungswirkung und die Reichweite von Patientenverfügungen nun ausdrücklich und eindeutig geregelt. Die neue Gesetzeslage zur Patientenverfügung hat Konsequenzen für die Anwendung von Patientenverfügungen. Daher haben die Herausgeber der „Christlichen Patientenverfügung“ die Überarbeitung unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage veranlasst.

Die Christliche Patientenvorsorge ist einmalig bis 9 Exemplare kostenlos zu beziehen bei Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), Herrenhäuser Str. 12, 30419 Hannover. Bestellung per Mail auf der Seite des Chrismonshop

Sie können Sie aber auch gerne hier downloaden.


Seelsorge - was ist das?

Der Begriff "Seelsorge" ist als solcher nicht in der Bibel zu finden. Jesus aber ist auf die Menschen zugegangen, hat ihnen zugehört, sie besucht, getröstet und konnte dadurch so manchen Seelenschmerz heilen.

So gelebte Seelsorge ist der liebevolle Umgang miteinander, füreinander da sein, einander begleiten.

Wenn ein Pfarrer/Pfarrerin entweder an ein Krankenbett kommt oder zu Menschen, die Begleitung wünschen, ist die Hauptaufgabe: Beziehung herstellen, Vertrauen zu einander fassen. Wer möchte kann von offenen Lebensfragen reden, Gefühle und Gedanken teilen.

Meist wird auch das "Vaterunser" gebetet oder/und die Worte des Psalms 23 und darin im stillen auch der Menschen gedacht, für die diese Gebetsworte mitgesprochen werden sollen.

Wenn gewünscht, kann auch gerne ein "Hausabendmahl" miteinander gefeiert werden.

Eine besondere Form der Seelsorge ist die "Notfallseelsorge". Sie ist gedacht für die unmittelbare Begleitung in Krisensituationen, bei Unfällen oder, wenn es darum geht, "unfassbare" Nachrichten zu überbringen.


Diakonisches Werk

Das diakonische Werk ist eine Organisation der Evangelischen Kirche in Deutschland.

 

Diakonie ist ein Wort aus dem Griechischen und bedeutet: „Dienst an der und dem Nächsten“. 

Wir wollen Jesu Aufforderung an uns Christen in die Tat umsetzen: 

„Das, was ihr einem meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan.“

 

Auch im Bereich der Evangelischen Kirche der Pfalz, zu der die Kirchengemeinde Blieskastel gehört, finden sich verschiedene Einrichtungen des Diakonischen Werkes: In Blieskastel selbst befindet sich eine Außenstelle des Hauses der DiakonieHauptsitz ist Zweibrücken, weil sich dort der Sitz unseres Dekanates befindet.

 

In Fragen der Sozial- und Lebensberatung, sowie bei Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung dürfen Sie sich gerne an diese staatlich anerkannte Außenstelle wenden. Sie finden sie im Käthe-Luther-Haus, in der Kirchstr. 30b in Blieskastel.

Termine über Haus der Diakonie Zweibrücken unter 06332 / 9979350